Die Erbschaftssteuer – ein Standortvorteil?

esr-dMit welch‘ unlauteren Methoden die Nein-Kampagne gegen die Initiative „Millionen Erbschaften besteuern für unsere AHV“ arbeitet, habe ich an anderer Stelle bereits thematisiert. Hier möchte ich ein kleines Fundstück präsentieren, das eines der vermeintlich starken Argumente gegen die Initiative entkräftet (herzlichen Dank an Martin Pfister).

Bundesrat und Nein-Komitee argumentieren, die Initiative sei unter anderem deshalb gefährlich, weil sie die Position der Schweiz im internationalen Steuerstandortwettbewerb schwäche. Man hat Angst, reiche Mitbürger_innen könnte es vorziehen, im Ausland zu sterben um der Steuer zu entgehen. Eine erstaunliche Passage zu diesem Thema findet sich in der Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrates des Kantons Appenzell zur Teilrevision des Steuergesetzes von 2010. Der Regierungsrat begründet auf Seite 7 die Beibehaltung einer Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen folgendermassen:

„Zum anderen haben vor allem Personen aus den nördlichen Ländern Interesse, dass eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen [im Kanton Appenzell Innerhoden] erhalten bleibt, können doch direkte Nachkommen ihre Steuern in Appenzell meiner einer moderaten Belastung von 1% entrichten. Anderenfalls käme ersatzweise die entsprechende Erbschafts- und Schenkungssteuer im jeweiligen Land zum Tragen, welche mit Sätzen von rund 40% weit weniger attraktiv ausgestaltet ist.“

Mit anderen Worten: Eine Erbschaftssteuer unter 40% ist für diesen Personenkreis ein Argument FÜR den Standort Schweiz, weil damit die Steuer in ihrem Heimatland entfällt. Tatsächlich kennt zum Beispiel Dänemark ein Erbrecht, dass auch extraterritorial angewendet wird ( „Wenn der verstorbene Erblasser in Dänemark wohnhaft war oder ein anderer, räumlicher Bezug“ zu Dänemark existiert). Und dieses Recht sieht unter Umständen happige Sätze vor: Zu einer klassischen Erbschaftssteuer von 15% kann eine Nachlasssteuer von bis zu 50% hinzu kommen. Zur Erinngerung: Die Initiative sieht einen fixen Steuersatz von 20% bei einem Freibetrag von 2 Millionen vor – inkl. Ausnahmen für Familienebetriebe und Bauern.

Ich will hier unter keinen Umständen für ein weiteres Vorpreschen der Schweiz in diesem unsäglichen Steuerwettbewerb plädieren (obwohl in dieser Sache ja nach der Schweiz eigentlich neben Jersey nur noch die Wand ist). Ich will nur sagen: Bei genauem Hinschauen entpuppen sich die Argumente der Gegner eines nach dem anderen als wackliger als wacklig…

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