Ich habe mein Haus im Ausland bisher bei den Steuern nie angegeben, was bedeutet der Automatische Informationsaustausch für mich?

Am 1.1.2018 tritt der Automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und einer ganzen Reihe von Ländern in Kraft. Viele Menschen hierzulande sind verunsichert, gerade auch Migrant*innen und Second@s. Da ich bereits mehrfach zu Auskunft und Vorträgen zu diesem Thema angefragt wurde, folgt hier ein kurzer Blog mit den wichtigsten Infos. In vielen Familien mit Migrationshintergrund (und solchen ohne) gibt es Vermögen im Herkunftsland, das bisher nicht steuerlich deklariert ist. Meist handelt sich dabei um Häuser oder geringfügige Beträge. Trotzdem sollte man in einem solchen Fall seine Situation jetzt schleunigst bereinigen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte dazu.

 

Was ist der Automatische Informationsaustausch AIA?

Der AIA regelt in Staatsverträgen zwischen der Schweiz und anderen Ländern den automatischen Austausch von Finanzinformationen zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder. Damit soll in Zukunft Steuerhinterziehung zumindest stark erschwert werden. Das ist gut und richtig. Geliefert werden Informationen zu Kontodaten, namentlich die Kontonummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf den Konten, Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen. Die meisten Verträge treten am 1.1.2018 in Kraft, jene mit den EU-Staaten (und einigen anderen) gelten allerdings bereits seit dem 1.1.2017. Mehr zum AIA finden Sie hier.

 

Warum interessiert es den Schweizer Staat, wenn ich ein Haus in einem anderen Land habe?

Was viele nicht wissen: Grundsätzlich sind JEDER Lohn, JEDE Rente und ALLES Vermögen das man WELTWEIT besitzt dort zu deklarieren, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat (sog. Hauptsteuerdomizil). Das ist nicht freiwillig oder irrelevant – auch wenn zu meiner Verblüffung offenbar viele Treuhänder und Steuerberater bisher das Gegenteil behauptet haben. Wer das nicht tut, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig. Man zahlt in der Schweiz zwar keine Steuern aus z.B. Einkommen aus einer Firma vor Ort oder auf Mieteinnahmen. Mit den meisten Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Aber diese Beträge werden sog. satzbestimmend zugezogen.

Satzbestimmend bedeutet folgendes: Die direkten Steuern auf Einkommen und Vermögen sind höher, je mehr man verdient oder besitzt. Steuern bezahlt man immer nur auf das Vermögen oder das Einkommen, das man in der Schweiz besitzt oder erwirtschaftet. Das ausländische Vermögen oder Einkommen bestimmt und erhöht aber den angewandten Steuersatz. Ein vereinfachtes Beispiel:

Fall A – Kantonale Einkommenssteuer Aargau

Einkommen aus der Schweiz: 100’000
Einkommen im Ausland: 0
Satzbestimmendes Einkommen: 100’000
Steuersatz nach Art. 43 des Aargauischen Steuergesetzes: 11%
Steuern schuldig: 100’000*11% = 11’000

 

Fall B

Einkommen aus der Schweiz: 100’000
Einkommen im Ausland: 10’000
Satzbestimmendes Einkommen: 110’000
Steuersatz: 11.5%
Steuern schuldig: 100’000*11.5% = 11’500

Der Kanton Aargau hat ein hervorragendes Tool aufgeschaltet, mit dem Sie die geschuldeten Steuern berechnen können.

 

Ich habe mein Haus im Ausland bisher nie angegeben. Was soll ich jetzt machen?

Zuerst: Das ist Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern schwerwiegende Verstösse gegen die gesellschaftliche Solidarität. Das ist strafbar. Und es bedeutet im Endeffekt, dass jemand anderes, der/ die ehrlich war, mehr Steuern zahlen oder auf Leistungen verzichten musste. Das Ausmass der Steuern, die durch Unehrlichkeit dem Staat entgehen, ist enorm. Ich habe es hier versucht zu schätzen.

In den EU-Staaten werden die Daten bereits ab dem 1.1.2017 gesammelt (Liste der Verträge). Es gibt also – abgesehen davon, dass auch das strafbar wäre – keine Möglichkeit mehr, das Vermögen unbemerkt zu veräussern oder zu transferieren. Kurz: Sie können mit einer Sicherheit von 99.9% davon ausgehen, dass die Schweizer Steuerbehörden nach dem 1.1.2018 von ihrem Einkommen oder Vermögen im Ausland erfahren. Die Schweiz kennt allerdings das Instrument der straflosen Selbstanzeige (Art. 175 DBG, Art. 56 Abs. 1bis StHG). Sie können ihr bisher unversteuertes Vermögen oder Einkommen straffrei nachmelden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Meldung muss ausdrücklich erfolgen. Es reicht NICHT, das unversteuerte Geld in der nächsten Steuererklärung ohne Kommentar anzugeben. Am einfachsten ist, sie schreiben der Steuerbehörde ihrer Gemeinde einen Brief. Dem Brief müssen noch keine Details beiliegen, es reicht die Angaben des Steuerobjekts.
  • Die Meldung muss aus eigenem Antrieb erfolgen.
  • Die Steuerhinterziehung darf bisher zur eingegangenen Meldung noch keiner Steuerbehörde bekannt sein. Deshalb muss sie unbedingt vor dem 1.1.2018 erfolgen.
  • Sie müssen volle Unterstützung leisten beim Festsetzen der Nachsteuer.
  • Sie müssen die Nachsteuer vollumfänglich bezahlen (10 Jahre zurück).
  • Die Aufdeckung ist nur einmal straflos möglich.

Übrigens: Auch ein vorher nicht versteuertes Erbe ist deklarationspflichtig. Hier geht’s zu den Informationen betreffend Selbstanzeige und Nachsteuern bei Erbschaft.

Was bedeutet die Aufdeckung der Steuerhinterziehung für mich?

Im Falle einer straflosen Selbstanzeige bezahlen Sie maximal für 10 Jahre Nachsteuern plus Verzugszins. Erstatten Sie keine Selbstanzeige und die Steuerhinterziehung wird entdeckt, müssen sie im dümmsten Fall die dreifache Nachsteuer als Busse bezahlen. Dazu können weitere Straffolgen kommen, zum Beispiel, wenn Sie in der Schweiz Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Achtung: Das kann Rückzahlung und Strafe zur Folge haben und im schlechtesten Falle mit einer Ausschaffung geahndet werden. Sollte dies der Fall sein: Kontaktieren Sie SOFORT eine Anwalt!

Hier gehts zum Faktenblatt Nachsteuern des Finanzdepartements.

Wie viele Nachsteuern auf mein Haus muss ich bezahlen?

Die Berechnung des Steuerwertes für Immobilien im Ausland variiert stark zwischen den Kantonen. Fragen Sie auf ihrer Steuerbehörde nach. Hier die Angaben für den Kanton Aargau (Achtung: es handelt sich hier um die IN DER REGEL angewandte Berechnung, es gibt keine Gewähr für ihren Einzelfall):

  • Bei Verkauf innerhalb der letzten 10 Jahre oder Verkauf innerhalb der letzten 15 Jahre, beträgt der Steuerwert 80% des Verkaufspreises.
  • Ältere Immobilien: Schätzung des Verkehrswertes und der Wertvermehrung seit Kauf im Einzellfall. Im Idealfall verfügen Sie über eine Verkehrswertschätzung durch eine Fachperson. Wenn nicht, müssen zusätzliche Dokumente beigebracht werden (Kaufvertrag, Fotos, Liegenschaftsbeschriebs, ausländische Steuerbescheinigung, o.ä.).
  • Der Eigenmietwert beträgt i.d.R. 3% des Steuerwertes
  • Schuldzinsen und Kosten für Liegenschaftsunterhalt sind wie bei inländischen Immobilien abziehbar

 

Unterstützt mich jemand, wenn ich mich überfordert fühle?

Ja, die meisten Gewerkschaften bieten zum Beispiel Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung an. Bei der Gewerkschaft Unia können Sie sich für Fragen zum AIA an migration@unia.ch wenden. Selbstverständlich beantworte ich Ihnen ihre Fragen soweit ich kann ebenfalls gerne (schwerpunktmässig Kanton Aargau).

 

7.7.17 Update: Das Newsportal Watson hat in dieser Sache recherchiert (Danke dafür!). Dabei zeigte sich, dass offenbar einige Steuerexperten das Gesetz so interpretieren, dass die Möglichkeit strafloser Selbstanzeigen für Steuerobjekte in EU-Länder seit 1.1.17 nicht ist. Das ist nicht meine Interpretation der Gesetzeslage. Inzwischen kann ich bestätigen, dass sicher die Kantone Aargau, Zürich, Basel-Stadt und Luzern straflose Selbstanzeigen noch bis 31.12.17 als solche behandeln.

26.2.18 Update. Mehrfach wurde gefragt, ob man auch eine straflose Selbstanzeige machen müssen, wenn man während einer laufenden Veranlagung etwas nachmelden müsse, d.h. wenn man die Steuererklärung zwar schon abgeschickt, aber noch keine definitive Veranlagung erhalten hat. Antwort: Nein, muss man nicht. In diesem Fall reicht eine Nachmeldung, z.B. in Form eines eingeschriebenen Briefes.

27.2.18 Update: Auf Grund der vielfachen Anfragen findet ihr hier eine Vorlage für die straslose Selbstanzeige. Selbstverständlich auf eigene Verantwortung und ohne Gewähr.

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