Warum ich ja gesagt habe zur Motion „13.4008 – ETH. Gerechte Studiengebühren“

ethSeit gestern landen relativ viele eMails in meiner Inbox, die mich wegen meiner Zustimmung zur Motion „13.4008 – ETH. Gerechte Studiengebühren“ kritisieren. Die SP-Fraktion hat diesen Entscheid nicht leichtfertig gefällt, im Gegenteil. Aber die Motion war das beste, was wir aus einer schwierigen Situation noch machen konnten. Hier also meine Sicht der Dinge.

Zur Ausgangslage: Der ETH-Rat hat im Herbst 2012 entschieden, die Studiengebühren für alle Studierenden zu verdoppeln. Bisher konnte der ETH-Rat solche Entscheidungen ohne die Zustimmung von Bundesrat oder Parlament fällen. SP-Nationalrat Mathias Reynard hat versucht, diese Erhöhung zu verhindern, sein Vorstoss wurde von den bürgerlichen Parteien aber wuchtig verworfen (Motion 12.412 Schluss mit der Erhöhung der Studiengebühren).

Als das Parlament wenig später über die Forschungskredite für die beiden ETHs beschliessen musste, hat die SP diese Chance genutzt und gedroht, dem Kredit nicht zuzustimmen, falls der ETH-Rat an der Gebührenerhöhung festhalten sollte. Wir haben in diesem Moment – richtigerweise – sehr viel riskiert. Die Motion „13.4008 ETH. Gerechte Studiengebühren“ war der machbare Kompromiss. Sie bringt vor allem folgende Fortschritte:

  • Die Festlegung der Studiengebühren wird neu einer demokratischen Kontrolle unterstellt (sobald sie den Ausgleich der Teuerung übersteigt)
  • Die maximal mögliche Erhöhung der Studiengebühren für Studierende, die oder deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind (Achtung: es geht entgegen vielen Behauptungen eben gerade NICHT um die Nationalität) wird faktisch auf den Ausgleich der Teuerung beschränkt. Der Beschluss des ETH-Rates wurde damit durch das Parlament rückgängig gemacht.
  • Neu gilt für Studiengebühren das Reziprozitätsprinzip: Studierende, die in Staaten steuerpflichtig sind, welche auch für Schweizer Studierende keine oder nur sehr sehr tiefe Studiengebühren verlangen, werden gleich behandelt wie in der Schweiz steuerpflichtige Studierende.
  • Neu gilt das Prinzip, dass alle zusätzlich aus Gebührenerhöhungen für Studierenden mit ausländischer Steuerpflicht gewonnen Einnahmen ausnahmslos wieder für diese Studierende verwendet werden müssen, d.h. für zusätzliche Betreuungs- und Lehrangebote oder für Stipendien.

Natürlich strebt die SP-Fraktion eine Studienlandschaft ohne Studiengebühren an – weder für in der Schweiz steuerpflichtige Studierende noch für alle anderen. Aber Bundesrat Schneider-Amman hat in der Debatte um die Motion auch klar gemacht, was die Alternative ist: Wäre diese Motion nicht durchgekommen, hätte der Bundesrat die Verdoppelung der Studiengebühren an der ETH nicht rückgängig gemacht und die noch weitergehende Erhöhung für ausländische Studiernde trotzdem ermöglicht.

Alles in allem finde ich, haben die SP-Vertreter_innen in der zuständigen Bildungskommission ganze Arbeit geleistet, um aus einer auf deutsch gesagt verschissenen Situation noch etwas herauszuholen. Die demokratische Kontrolle der Studiengebühren, die Verhinderung der Verdoppelung, der Ausbau der Leistungen, der Wechsel von der Unterscheidung Schweizer-Ausländer zu Steuerpflichtig in der Schweiz-Nicht Steuerpflichtig und das Reziprozitätsprinzip sind ausserdem echte Fortschritte gegenüber der Politik des Bundesrates und des ETH-Rates – und das notabene bei einer 2/3 bürgerlichen Mehrheit im Parlament. Die Motion muss im Sommer noch vom Ständerat angenommen werden.

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